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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – GESUNDHEITSFACHKRÄFTE

1 – ANWENDUNGSBEREICH, KONTAKT UND INKRAFTTRETEN

1.1 – Anwendungsbereich. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen :
. Die Regen Lab AG, eine unter der Nummer CHE-110.064.203 eingetragene Gesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in Route de l’Ile-au-Bois 3, 1870 Monthey, Schweiz, die sich auf Forschung und Entwicklung im Bereich der Biotechnologie spezialisiert hat (“Regenlab”) ;

. Geschäftskunden, d. h. jede Person, die im Rahmen ihrer regelmäßigen beruflichen Tätigkeit handelt und über alle für diese Ausübung erforderlichen Titel, Befähigungen oder Genehmigungen verfügt, und insbesondere eine Tätigkeit im medizinischen oder paramedizinischen Bereich ausübt (der “Kunde”).

1.2 – Kontakt.
. Im Falle eines Vorfalls oder eines Qualitätsproblems im Zusammenhang mit den Produkten :

E-Mail, an pms@regenlab.com
Telefon, unter +41 (0)21 864 01 57.

Die Kosten für die telefonische Verbindung sind kostenlos.
Für weitere Informationen, Beschwerden oder Fragen bezüglich dieser AGB oder der von Regenlab angebotenen Produkte und Dienstleistungen kann sich der Kunde an Regenlab wenden, indem er :

Die Kosten für die telefonische Kontaktaufnahme sind kostenlos.
Inkrafttreten. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die vorliegenden AGB vollständig und vorbehaltlos akzeptiert hat, sofern er bei der Bestellung nicht widersprochen hat. Die teilweise oder vollständige Bezahlung der Bestellung oder der Erhalt mindestens eines der in der Bestellung genannten Produkte durch den Kunden bewirkt, dass der Kunde die AGB akzeptiert. Diese sind auf der Internetseite [https://www.regenlab.com/cgv-suisse-professionnels-de-sante-de/] einsehbar. Die vorliegenden AGB (in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung) gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Regenlab, ohne dass Regenlab in jedem Einzelfall erneut auf sie verweisen muss.
Die AGB sind genau datiert und können von Regenlab jederzeit geändert und aktualisiert werden. Änderungen der AGB gelten nicht für bereits gekaufte Produkte.
Vertragsdokumente. Der Vertrag besteht aus den folgenden Dokumenten, die in hierarchischer Reihenfolge des abnehmenden rechtlichen Wertes aufgeführt sind: die AGB und die Bestellung. Im Falle eines Konflikts zwischen einer und/oder mehreren Bestimmungen, die in einem dieser Dokumente enthalten sind, hat das höherrangige Dokument Vorrang.

2 – DEFINITIONEN

. “Lieferung” bezeichnet die erste Präsentation der bestellten Produkte durch den Kunden an der bei der Bestellung angegebenen Lieferadresse.

. “Hoheitsgebiet” bezeichnet die Schweiz.

3- BESCHREIBUNG DER PRODUKTE

Die Produkte. Die Produkte sind:
i ein Medizinprodukt, das zur Herstellung von PRP (Platelet Rich Plasma) allein (Klasse IIb) oder in Kombination mit Hyaluronsäure (Klasse III) erforderlich ist, und optional ein/mehrere zugehörige(s) Zubehörteil(e) (“PRP-Produkt”) ;
ii eine medizinische Vorrichtung (Spritze), die Hyaluronsäure (Klasse III) enthält, und/oder ;
iii eine Zentrifuge für Produit PRP.

4 – GESUNDHEITSFACHKRÄFTE, DIE ZUM KAUF DES PRODUKTS BERECHTIGT SIND

Die von Regenlab verkauften Produkte können von Angehörigen der Gesundheitsberufe erworben werden, die nach den schweizerischen Bundesgesetzen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Medizinalberufe (MedBG) und dem Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG), zur Ausübung der Medizinalberufe berechtigt sind. Zu den Angehörigen der Gesundheitsberufe gehören Krankenhäuser, Kliniken, Ärzte, pharmazeutische und medizinisch-physikalische Berufe sowie medizinische Hilfskräfte.
Das Produkt ist nur für die Verwendung durch eine medizinische Fachkraft bestimmt, die in der Durchführung von PRP-Injektionen geschult ist. Die Informationen, die der Kunde Regenlab bei einer Bestellung zur Verfügung stellt, müssen vollständig, genau und aktuell sein. Regenlab behält sich das Recht vor, den Kunden auf geeignete Weise aufzufordern, seine Identität, seine Berechtigung und die mitgeteilten Informationen zu bestätigen.
Darüber hinaus behält sich Regenlab das Recht vor, vom Kunden, der im Gesundheitswesen tätig ist, im Hinblick auf die Validierung seiner Bestellung alle Dokumente und/oder Belege zu verlangen, die darauf abzielen, die Realität dieser Berufsausübung sowie die Konformität mit den geltenden Vorschriften in Bezug auf Genehmigungen und Erklärungen zu beweisen.
Der Kunde garantiert die Echtheit der bereitgestellten Dokumente und ist allein verantwortlich für alle Folgen, die sich aus der Falschheit oder Ungenauigkeit dieser Dokumente und/oder Belege ergeben könnten.

5 – MODALITÄTEN FÜR DEN KAUF DES PRODUKTS

5.1 – Verkauf einer Zentrifuge für die Nutzung des Produkts
Die Verwendung des Produkts erfordert die Verwendung einer Zentrifuge, die Regenlab nunmehr dem Kunden verkauft. Diese Zentrifugen sind speziell eingestellt, um die ordnungsgemäße Funktion des Produkts zu gewährleisten. Der Verkauf dieser Zentrifuge wird von einer zweijährigen (2) Garantie begleitet, die Herstellungsfehler und Betriebsstörungen unter normalen Nutzungsbedingungen abdeckt.
Die spezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Verkauf von Zentrifugen, die von Regenlab zur Herstellung von PRP verwendet werden, an Angehörige der Gesundheitsberufe regeln, lauten wie folgt:
1. Preis und Zahlungsbedingungen Der Preis der Zentrifugen ist in Schweizer Franken festgelegt und beinhaltet alle Steuern. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig.
2. Lieferung und Installation Die Zentrifugen werden von Regenlab geliefert und, falls nötig, installiert. Die Kosten für die Lieferung und Installation sind im Kaufpreis enthalten.
3. Garantie Es wird eine Garantie von zwei (2) Jahren gewährt, die Herstellungsfehler und Betriebsstörungen unter normalen Nutzungsbedingungen abdeckt. Diese Garantie deckt keine Schäden ab, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder nicht autorisierte Änderungen entstanden sind.
4. Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die Zentrifuge gemäß der Bedienungsanleitung zu verwenden, nur mit Produkten von Regenlab, und das Gerät nicht ohne die schriftliche Zustimmung von Regenlab zu verändern.
5. Kundendienst Regenlab verpflichtet sich, während der Garantiezeit einen Kundendienst für die Reparatur oder den Austausch defekter Zentrifugen bereitzustellen. Eingriffe außerhalb der Garantie werden nach den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt.
5.2 – Bestellung des Produkts
Das Produkt wird direkt vom Kunden bei Regenlab bestellt, woraufhin die Parteien die finanziellen Modalitäten vereinbaren, die im nachfolgenden Artikel 6 dargestellt sind (nachfolgend “Auftrag”). Sobald die Bestellung von Regenlab bestätigt wurde, kann der Kunde sie weder ändern noch stornieren.
Bestellungen werden durch Kontaktaufnahme mit Regenlab über die in Artikel 1.2 oben genannten Wege aufgegeben, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Kunden das Produkt nicht direkt online bestellen können.
Regenlab behält sich das Recht vor, jede Bestellung abzulehnen, die einen anormalen Charakter aufweist oder von einem Kunden stammt, mit dem es einen Rechtsstreit bezüglich der Bezahlung einer früheren Bestellung gibt.
Im Rahmen seiner Bestellung muss der Kunde :
seinen Vor- und Nachnamen, seine E-Mail-Adresse, seine Telefonnummer und seine Liefer- und Rechnungsadresse angeben. Regenlab kann nicht für die Ungenauigkeit der vom Kunden mitgeteilten Informationen haftbar gemacht werden;

Lesen und akzeptieren Sie diese AGB ;

Bezahlen Sie die geschuldeten Beträge unter den in Artikel 6 unten genannten Bedingungen.

Einmal bestätigte Bestellungen sind verbindlich und endgültig. Stornierungen oder Änderungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Regenlab möglich.

6 – KAUFPREIS DES PRODUKTS UND ZAHLUNG

6.1 – Kaufpreis des Produkts
Preis des Produkts. Die Preise des Produkts und seiner Lieferung, die in Schweizer Franken und inklusive aller Steuern angegeben sind, werden dem Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung mitgeteilt. Da sich diese Preise in der Folge ändern können, kann Regenlab das gleiche Produkt zu einem anderen Preis zum Verkauf anbieten, als demjenigen, den der Kunde bei einer früheren Bestellung bezahlt hat, einschliesslich des Preises für die Lieferung. Es obliegt daher dem Kunden, den von Regenlab zum Zeitpunkt jeder Bestellung angegebenen Preis des Produkts und den gültigen Preis für dessen Lieferung zu überprüfen.
6.2 – Verfügbarkeit der Produkte
Die Produkte werden zum Verkauf angeboten, solange der Vorrat reicht. In jedem Fall, wenn die Nichtverfügbarkeit nicht zum Zeitpunkt der Bestellung angegeben wurde, verpflichtet sich Regenlab, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn das Produkt nicht verfügbar ist. In diesem Fall kann Regenlab auf Wunsch des Kunden :
oder auf die Wiederbeschaffung der Produkte warten und alle bestellten Produkte versenden, sobald die nicht vorrätigen Produkte wieder verfügbar sind ;

oder zunächst einen Teilversand der verfügbaren Produkte vornehmen und dann den Rest der Bestellung versenden, wenn die übrigen Produkte verfügbar sind, wobei der Kunde deutlich über die möglicherweise anfallenden zusätzlichen Transportkosten informiert wird.

6.3 – Zahlung des Preises
Von Regenlab ausgestellte Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung zu begleichen.
Diese Zahlung muss per Banküberweisung gemäß den in der/den Rechnung(en) genannten Modalitäten erfolgen.
Im Verwendungszweck der Überweisung muss die Referenz der entsprechenden Rechnung und die zugehörige Kundennummer angegeben werden.
6.4 – Verzug bei der Zahlung des Preises
Entschädigungen für verspätete Zahlungen. Bei verspäteter Zahlung schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 5 % des Auftragswerts, ohne dass weitere Formalitäten erforderlich sind.
Darüber hinaus wird eine Pauschale für Inkassokosten in Höhe von 40,00 CHF (vierzig Schweizer Franken) pro nicht fristgerecht beglichener Rechnung zusätzlich zu den angefallenen Verzugszinsen fällig.
Vorbehalt des Eigentums. Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von Regenlab. Der Eigentumsübergang des Produkts ist der vollständigen 5
Regen Lab SA Headquarters : Rte de l’Ile-au-Bois 3, 1870 Monthey Branch : En Budron B2, CH-1052 Le Mont-sur-Lausanne Switzerland www.regenlab.com

Zahlung des Preises untergeordnet, auch im Falle der Gewährung eines Zahlungsaufschubs. Die Zahlung des Preises gilt am Tag der endgültigen und vollständigen Einkassierung durch Regenlab als erfolgt. Der Preis versteht sich als Rechnungspreis, bestehend aus Hauptforderung, Kosten und Zinsen.
Volle Zahlung des Produktpreises im Falle der Zerstörung, Beschädigung und/oder Verfälschung des Produkts. Der Kunde ist verpflichtet, den vollen Preis für das Produkt zu zahlen, wenn das Produkt zerstört, beschädigt und/oder verunstaltet wird.

7 – LIEFERUNG

7.1 – Lieferung des Produkts
Frist für die Lieferung. Regenlab wird sich bemühen, das Produkt innerhalb der bei der Bestellung angegebenen Herstellungs- und Lieferzeiten an den Kunden zu versenden.
Modalitäten der Lieferung. Die Lieferung des Produkts kann nur innerhalb des Schweizer Territoriums erfolgen. Die Lieferung des Produkts kann durch einen von der Firma Regenlab zu diesem Zweck bestimmten Dritten erfolgen. Die Liefermodalitäten der Produkte und der Zentrifuge werden zum Zeitpunkt der Bestellung detailliert beschrieben. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, werden der Tag und die Uhrzeit der Lieferung von den Parteien mindestens acht (8) Tage vor dem Lieferdatum einvernehmlich festgelegt. Wenn der Kunde seinen eigenen Spediteur beauftragt, geht das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung des Produkts mit der Übergabe des Produkts an den Spediteur über. Falls der Spediteur der Spediteur von Regenlab ist, geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung mit der Lieferung des Produkts auf den Kunden über.
Kosten für die Lieferung. Der Kunde ist von der Zahlung der Lieferkosten befreit, wenn der Betrag seiner Bestellung 500 CHF ohne Steuern (fünfhundert Schweizer Franken) oder mehr beträgt. Liegt der Bestellwert des Kunden jedoch unter diesem Betrag, wird ihm eine Liefergebühr in Höhe von 10 CHF (zehn Schweizer Franken) in Rechnung gestellt.
Adresse der Lieferung. Das Produkt wird an die Lieferadresse geliefert, die der Kunde bei der Aufgabe seiner Bestellung angegeben hat. Der Kunde muss die Zugangsmodalitäten zu seiner Einrichtung angeben (Vorhandensein eines Aufzugs, Stockwerk, Breite des Treppenhauses und der Türen, usw.). Regenlab kann nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Lieferung haftbar gemacht werden, wenn die vom Kunden mitgeteilten Informationen ungenau sind.
Abwesenheit, Verspätung der Lieferung. Im Falle einer abwesenden oder verspäteten Lieferung muss der Kunde Regenlab gemäss den im obigen Artikel 1.2 angegebenen Modalitäten kontaktieren. In diesem Fall kann der Kunde Regenlab um ein neues, geschätztes Lieferdatum bitten.
7.2 – Erhalt des Produkts
Entgegennahme des Produkts. Bei der Lieferung muss der Kunde die Konformität und den Zustand seiner Bestellung in Anwesenheit des Spediteurs überprüfen und gegebenenfalls alle notwendigen Vorbehalte bezüglich offensichtlicher Mängel (fehlendes, unvollständiges Produkt oder beschädigtes Paket) anbringen. Wenn der Kunde bei der Lieferung keine ausdrücklichen Vorbehalte äußert, wird davon ausgegangen, dass das Produkt in Menge und Qualität mit der Bestellung übereinstimmt.
Der Kunde hat fünfzehn (15) Tage nach Lieferung und Erhalt des Produkts Zeit, um seine Vorbehalte schriftlich zu äußern. Bei Nichteinhaltung dieser Formalitäten durch den Kunden kann keine Reklamation rechtsgültig akzeptiert werden. Regenlab wird die gelieferten Produkte, deren Vertragswidrigkeit vom Kunden ordnungsgemäß nachgewiesen wurde, so schnell wie möglich und auf eigene Kosten ersetzen.
Verpflichtungen in Bezug auf Medizinprodukte. Einige der von Regenlab verkauften Produkte gehören zur Kategorie der Medizinprodukte, wie sie in Artikel 3 der Medizinprodukteverordnung (MepV) definiert sind.
Materialovigilanz. Im Rahmen der Gesetzgebung zur Materialovigilanz, insbesondere des Heilmittelgesetzes (HMG) und der Medizinprodukteverordnung (MepV), muss der Kunde Regenlab unverzüglich jeden Vorfall im Zusammenhang mit der Verwendung der Produkte, jeden Fall einer Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, jede Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Patienten und jeden Todesfall im Zusammenhang mit der Verwendung der Produkte melden. Der Kunde hat mit Regenlab vollumfänglich zusammenzuarbeiten. Kontaktdaten :
Post, an Regenlab, Quality Assurance, En Budron B2, 1052 Le Mont-sur-Lausanne.
E-Mail, an pms@regenlab.com
Telefon, unter +41 (0)21 864 01 57. Die Kosten für die telefonische Verbindung sind kostenlos.
Rückverfolgbarkeit. Im Falle eines möglichen Rückrufs von Regenlab-Produkten und sofern der Kunde als Händler im Sinne von Artikel 4 der Medizinprodukteverordnung (MepV) gilt, würde Regen Lab den Kunden um Mitarbeit bitten, um die Informationen bis zum Endkunden während einer Dauer von zehn (10) Jahren zu übermitteln.
Der Kunde muss außerdem ein Register vorlegen, das die Rückverfolgbarkeit aller von ihm gelieferten Produkte für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren oder während der gesamten Nutzungsdauer des Geräts umfasst.
Überwachung nach der Vermarktung. Der Kunde muss Regenlab Quality Assurance (Kontaktdaten siehe oben) alle Daten bezüglich der Qualität, Leistung oder Sicherheit der von Regenlab verkauften Produkte mitteilen, auch wenn das identifizierte Ereignis kein Gesundheitsrisiko für den Benutzer oder Dritte hervorgerufen hat.
Verpflichtung des Händlers. Der Weiterverkauf des Produkts ist strengstens untersagt. Allerdings muss der Kunde, wenn er als Händler im Sinne von Artikel 4 der Medizinprodukteverordnung (MepV) gilt, die mit seinem Status verbundenen Pflichten erfüllen. Der Kunde hat Regenlab unverzüglich darüber zu informieren.
Bedingungen für die Lagerung. Der Kunde muss die Bedingungen für die Lagerung und den Transport der von Regenlab gelieferten Medizinprodukte einhalten.
Werbung. Wenn der Kunde Werbemittel erstellt, die sich auf die gelieferten Produkte beziehen, muss er deren Freigabe bei Regenlab beantragen.
Pflichten der Klientin/des Klienten. Die Klientin darf nicht :
Die von Regenlab gelieferten Geräte unter seinem eigenen Namen, seiner Firma oder seiner Marke auf dem Markt bereitstellen ;
Die Bestimmung der Geräte ändern ;
die gelieferten Vorrichtungen in einer Weise zu verändern, die die Konformität der Vorrichtung mit den geltenden Vorschriften beeinflussen könnte ;
Ein Produkt weiterverkaufen.

Jegliche Werbung im Zusammenhang mit den Produkten muss sich strikt an die gesetzlichen Bestimmungen halten.

8 – GARANTIEN

Der Kunde profitiert von den gesetzlichen Garantien für Konformität und versteckte Mängel, die im Obligationenrecht festgelegt sind.
8.1 – Gesetzliche Garantie der Konformität
Die Garantiezeit für Produkte entspricht bei medizinischen Geräten dem Ablaufdatum der Produkte. Die Garantiezeit beginnt mit dem auf der Rechnung angegebenen Datum.
Im Falle eines Konformitätsmangels kann der Kunde nach seiner Wahl den Ersatz oder die Reparatur des Produkts verlangen. Wenn jedoch die Kosten für die Wahl des Kunden angesichts des Wertes des Produktes oder der Bedeutung des Mangels offensichtlich unverhältnismässig hoch im Vergleich zu der anderen in Betracht kommenden Option sind, kann Regenlab eine Rückerstattung vornehmen, ohne der vom Kunden gewählten Option zu folgen. Sollte ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich sein, verpflichtet sich Regenlab, den Preis des Produkts innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des vom Kunden an folgende Adresse zurückgesandten Produkts zu erstatten:
Regenlab Schweiz
En Budron B2052
Le Mont-sur-Lausanne
Schließlich ist der Kunde während der ersten sechs (6) Monate nach der Lieferung des Produkts von der Beweispflicht für das Vorliegen der Vertragswidrigkeit des Produkts befreit. Es wird darauf hingewiesen, dass diese gesetzliche Konformitätsgarantie unabhängig von der kommerziellen Garantie gilt, die gegebenenfalls für die Produkte gewährt wird.
8.2 – Garantie für versteckte Mängel
Regenlab ist verpflichtet, eine Garantie für verborgene Mängel des verkauften Produkts zu übernehmen, die es für den Zweck, für den es bestimmt ist, ungeeignet machen.
Diese Garantie ermöglicht es dem Kunden, der einen versteckten Mangel nachweisen kann, zwischen der Rückerstattung des Preises des Produkts, wenn es zurückgegeben wird, und der Rückerstattung eines Teils des Preises, wenn das Produkt nicht zurückgegeben wird, zu wählen.
Sollte ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich sein, verpflichtet sich Regenlab, den Preis des Produkts innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des vom Kunden zurückgesandten Produkts an folgende Adresse zu erstatten:

9 – VERANTWORTUNG

9.1 Der Kunde wird daran erinnert, dass es sich bei dem Produkt um ein medizinisches Gerät handelt. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorschriften, Gebrauchsanweisungen und Nutzungsbeschränkungen, die ihm mitgeteilt werden, genauestens zu befolgen. Im Zweifelsfall und bevor der Kunde eine Bestellung aufgibt, sollte er sich an eine autorisierte medizinische Fachperson oder an Regenlab wenden.
Folglich kann Regenlab für jegliche Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen des Produkts durch den Kunden, die ihm einen Schaden welcher Art auch immer verursacht, nicht haftbar gemacht werden, vorbehaltlich der anwendbaren Gesetze und Vorschriften.
9.2 Regenlab kann in keinem Fall für indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die der Kunde erleidet und die aufgrund oder anlässlich der Erfüllung dieses Vertrages und seiner Folgen entstehen könnten.
Indirekte Schäden sind insbesondere, aber nicht abschliessend, entgangene Gewinne oder Gewinne, Datenverlust, Verlust von Chancen, Handelsschäden, Folgen von Klagen oder Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, ungeachtet der Tatsache, dass Regenlab auf die Möglichkeit ihres Auftretens hingewiesen worden wäre.
In jedem Fall ist die Haftung von Regenlab im Falle von Schäden, die dem Kunden in welcher Art auch immer entstanden sind, strikt auf den Betrag der Summen beschränkt, die der Kunde in den letzten zwölf (12) Monaten ab dem Datum des Eintretens des haftungsbegründenden Ereignisses tatsächlich an Regenlab für das Produkt bezahlt hat.
9.3 Regenlab haftet zudem nicht in folgenden Fällen:
Nutzung des Produkts auf eine Art und Weise, die nicht im Vertrag vorgesehen ist oder nicht mit dem Vertrag übereinstimmt;
Schäden, die auf Produkte zurückzuführen sind, die von Dritten verkauft wurden, oder auf die Verwendung von Lieferungen, die nicht von Regenlab genehmigt wurden;
Eingriffe von Dritten (Kunde oder eine von ihm beauftragte Person) zur Wartung oder Reparatur des Produkts ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Regenlab;
Ergebnisse, die erzielt werden, wenn das Produkt in Tests oder zu Forschungs- und Entwicklungszwecken verwendet wird;
Entscheidungen, die der Kunde aufgrund der Ergebnisse trifft, die er bei der Nutzung des Produkts erzielt.

9.4 Die Fotografien, Grafiken und Beschreibungen des Produkts auf der Webseite https://www.Regenlab.com/ oder anderen Webseiten, die Regenlab gehören, sind lediglich indikativ und begründen keine Haftung von Regenlab oder eine Verpflichtung zu seinen Lasten.

10 – UNMÖGLICHKEIT DER AUSFÜHRUNG

Die Parteien können nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung einer ihrer in diesen AGB beschriebenen Verpflichtungen auf eine vom Schuldner nicht zu vertretende Unmöglichkeit der Erfüllung im Sinne der Artikel 119 ff. des Schuldrechtsgesetzes zurückzuführen ist.

11 – GEISTIGES EIGENTUM

Regenlab bleibt alleiniger und ausschließlicher Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an Produkten, Marken, Logos, Patenten, Erfindungen, Firmenschildern, anderen Kennzeichen, Studien, Urheberrechten, Zeichnungen, Modellen, Prototypen, Tests, Programmen, Inhalten, pädagogischen Prozessen, Design, Grafiken, Innovationen, Materialien und Dokumenten usw., die im Rahmen der Bestellung und Lieferung von Produkten und Dienstleistungen realisiert oder verwendet werden.
Der Kunde darf keinen Teil des Auftrags vervielfältigen, verwerten oder an Dritte übertragen ohne die ausdrückliche, schriftliche und vorherige Genehmigung von Regenlab, die solche Vorgänge von einer finanziellen Gegenleistung abhängig machen kann.
Keines der Elemente der gelieferten Software oder anderer von Regenlab erbrachten Dienstleistungen darf daher reproduziert, veröffentlicht, heruntergeladen, übertragen, verteilt oder gepostet werden. Jede Vervielfältigung oder Darstellung irgendeines dieser Elemente erfüllt den Tatbestand der Fälschung und wird als solche geahndet.

12 – VERTRAULICHKEIT – KOMMUNIKATION

12.1 Jede Partei verpflichtet sich, alle Informationen, zu denen die andere Partei im Rahmen der Vertragserfüllung Zugang hat, vertraulich zu behandeln, insbesondere die Methoden von Regenlab, ihre Interventionsmethoden, Studien, Zeichnungen, Modelle, Prototypen, Tests, Programme, Patente, Erfindungen, Inhalte, pädagogische Prozesse, Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen, die Regenlab dem Kunden schriftlich mitteilt, vertraulich zu behandeln und von seinen Partnern, die er eventuell für den Auftrag heranzieht, die Einhaltung derselben Vertraulichkeit zu verlangen, und zwar während der gesamten Vertragsdauer und fünf (5) Jahre nach seiner Beendigung aus irgendeinem Grund.
12.2 Jegliche Kommunikation des Kunden über Regenlab oder seine Produkte darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Regenlab erfolgen. Sofern nicht anders vereinbart, kann Regenlab den Namen des Kunden als Referenz erwähnen, den Inhalt der erbrachten Leistungen detailliert beschreiben und gegebenenfalls den Kunden auffordern, ihr eine weiterentwickelte Kommunikation zukommen zu lassen.

13 – PERSÖNLICHE DATEN

Erfasste Daten. Um Bestellungen aufgeben zu können, muss der Kunde Regenlab persönliche Informationen wie Name, Vorname, Berufsbefähigung, Adresse, Telefonnummer und E-Mail (nachfolgend die “Persönlichen Daten”) zur Verfügung stellen.
Die Persönlichen Daten werden insbesondere für folgende Zwecke verarbeitet:
Durchführung von Vorgängen im Zusammenhang mit der Kundenverwaltung ;

Rechnungsstellung durchführen ;

Durchführung von Vorgängen im Zusammenhang mit Bestellungen ;

Bearbeitung der von der Klientin/dem Klienten gestellten Anträge ;

Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen von Regenlab ;

Senden von kommerziellen Informationen und Werbebotschaften allein durch Regenlab ;
Betrugsprävention.

Pflichten von Regenlab. Regenlab sammelt und verarbeitet Persönliche Daten unter strikter Einhaltung der Anforderungen der Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).
Regenlab ist im Rahmen dieser AGB der Verantwortliche für die Datenverarbeitung.
Persönliche Daten sind für Regenlab reserviert. Sie können an die Teams von Regenlab weitergegeben werden, die befugt sind, diese Verarbeitungen zu verwalten, oder an eventuelle Dienstleister und Subunternehmer, die mit der Durchführung der Verarbeitung von Persönlichen Daten im Auftrag von Regenlab betraut sind. Diese Dienstleister unterliegen ebenfalls Vertraulichkeits- und Sicherheitspflichten.
Regenlab wird die persönlichen Daten des Kunden nur so lange aufbewahren, wie es für die verfolgten Zwecke notwendig ist, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften.
Wann immer Regenlab persönliche Daten des Kunden verarbeitet, unternimmt sie alle angemessenen Schritte, um die Richtigkeit und Relevanz dieser persönlichen Daten für die Zwecke, für die sie sie verarbeitet, sicherzustellen.
Regenlab setzt alle technischen und organisatorischen Massnahmen ein, um die Sicherheit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und die Vertraulichkeit der persönlichen Daten des Kunden zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang trifft Regenlab alle Vorsichtsmaßnahmen, die der Art der Daten und den Risiken der Verarbeitung angemessen sind, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten und insbesondere zu verhindern, dass sie verzerrt, beschädigt oder von unbefugten Dritten eingesehen werden können (physischer Schutz der Räumlichkeiten, Authentifizierungsverfahren mit persönlichem und sicherem Zugang über vertrauliche Kennungen und Passwörter, Protokollierung der Verbindungen, Verschlüsselung bestimmter Daten usw.).
Recht des Kunden auf Persönliche Daten. Gemäß der geltenden Gesetzgebung hat der Kunde die folgenden Rechte:
Recht auf Zugang, Berichtigung, Aktualisierung und Vervollständigung der Daten ;

Recht auf Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten, wenn diese unrichtig, unvollständig, missverständlich oder veraltet sind oder deren Erhebung, Nutzung, Weitergabe oder Aufbewahrung verboten ist ;

Recht auf jederzeitigen Widerruf einer Einwilligung ;

Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung ;

Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung ;

Recht auf Übertragbarkeit der bereitgestellten Daten, wenn diese Daten Gegenstand einer automatisierten Verarbeitung sind, die auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht ;

Recht, den Verbleib der Daten der Benutzer nach ihrem Tod festzulegen und zu bestimmen, wem Regenlab ihre Daten mitteilen soll (oder nicht), und zwar an einen Dritten, den sie zuvor bestimmt haben.

Sobald Regenlab vom Tod des Kunden Kenntnis erlangt und keine Anweisungen von ihm erhält, verpflichtet sich Regenlab, seine Daten zu vernichten, es sei denn, ihre Aufbewahrung erweist sich für Beweiszwecke oder zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung als notwendig.
Wenn der Kunde wissen möchte, wie Regenlab seine persönlichen Daten verwendet, sollte er die Berichtigung dieser Daten beantragen oder sich ihrer Verarbeitung widersetzen und kann sich an folgende Adresse wenden: compliance@Regenlab.com
In diesem Fall muss der Kunde die persönlichen Daten angeben, die Regenlab korrigieren, aktualisieren oder löschen soll, indem er sich mit einer Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass) genau identifiziert. Anträge auf Löschung von persönlichen Daten unterliegen den Verpflichtungen, die Regenlab gesetzlich auferlegt sind, insbesondere in Bezug auf die Aufbewahrung oder Archivierung von Dokumenten. Schliesslich kann der Kunde bei den Kontrollbehörden, insbesondere beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), eine Beschwerde einreichen.

14 – ANWENDBARES RECHT UND STREITFALL

Anwendbares Recht. Die vorliegenden AGB sowie jede Bestellung unterliegen dem Schweizer Recht.
Streitigkeiten. Im Falle einer Streitigkeit bezüglich der vorliegenden AGB und/oder einer Bestellung fordert Regenlab den Kunden auf, Regenlab gemäss den im obigen Artikel 1.2 vorgesehenen Modalitäten zu kontaktieren, um seinen Anspruch darzulegen und zu versuchen, eine gütliche Lösung mit Regenlab zu finden. Falls keine gütliche Einigung erzielt werden kann, wird jede Streitigkeit zwischen den Parteien über das Bestehen, die Gültigkeit, die Auslegung, die Ausführung und die Beendigung des vorliegenden Vertrags oder einer seiner Klauseln, die die Parteien nicht gütlich beilegen können, dem zuständigen Gericht in Lausanne unterbreitet.

15 – GÜLTIGKEIT DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Jede Änderung der geltenden Gesetze oder Vorschriften oder jede Entscheidung eines zuständigen Gerichts, die eine oder mehrere Klauseln dieser AGB für ungültig erklärt, hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB.
Alle Bedingungen, die hier nicht ausdrücklich behandelt werden, unterliegen der branchenüblichen Regelung für den Handel mit Gewerbetreibenden für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz.

 

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